INCI-Wissen

Kennzeichnungspflichtige Duftstoffe: 50 von 81 Einträgen aus Anhang III

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 führt 81 Einträge, deren Bezeichnung im Bestandteilverzeichnis gesondert stehen muss, sobald sie 0,001 % (Leave-on) oder 0,01 % (Rinse-off) überschreitet. Zu 50 davon gibt es hier eine Seite: amtliche Bezeichnung, Eintragsnummer, CAS und EG, der Wortlaut der Bedingung im Original — und was die Prüfung von InciPass damit tut.

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Konservierungsstoffe: Höchstkonzentrationen aus Anhang V →

Pflanzliche Öle und Extrakte · 28 Einträge

Noch ohne Seite — 31 Einträge

Der Pilot umfasst 50 der 81 Einträge. Die übrigen stehen hier namentlich, damit die Liste oben nicht wie eine vollständige aussieht. Ob sie eine Seite bekommen, entscheidet die Messung nach vier und nach zehn Wochen.

alpha-Isomethyl ionone (Nr. 90) · Turpentine (Nr. 124) · Alpha-Terpinene (Nr. 131) · Terpinolene (Nr. 133) · Alpha-Damascone (Nr. 157) · 3-Propylidenephthalide (Nr. 175) · Methyl Salicylate (Nr. 324) · Acetyl Cedrene (Nr. 327) · Amyl Salicylate (Nr. 328) · Anethole (Nr. 329) · Benzaldehyde (Nr. 330) · Camphor (Nr. 331) · Beta-Caryophyllene (Nr. 332) · Carvone (Nr. 333) · Dimethyl Phenethyl Acetate (Nr. 334) · Hexadecanolactone (Nr. 335) · Hexamethylindanopyran (Nr. 336) · Linalyl Acetate (Nr. 337) · Menthol (Nr. 338) · Trimethylcyclopentenyl Methylisopentenol (Nr. 339) · Salicylaldehyde (Nr. 340) · Santalol (Nr. 341) · Sclareol (Nr. 342) · Terpineol (Nr. 343) · Tetramethyl acetyloctahydronaphthalenes (Nr. 344) · Trimethylbenzenepropanol (Nr. 345) · Vanillin (Nr. 346) · Eugenyl Acetate (Nr. 368) · Geranyl Acetate (Nr. 369) · Isoeugenyl Acetate (Nr. 370) · Pinene (Nr. 371)

Was auf diesen Seiten nicht steht

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    Keine Aussage darüber, ob ein Stoff gut, schlecht, sicher oder bedenklich ist. Anhang III regelt eine Kennzeichnung ab einer Schwelle. Aus einem Eintrag folgt keine Bewertung des Stoffes.
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    Keine Angabe zur Wirkung oder Funktion. Das Glossar nennt Bezeichnungen, keine Funktionen.
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    Keine Konzentration. Ohne diese Zahl lässt sich nicht sagen, ob eine Schwelle überschritten ist — sie kennt der Lieferant.
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    Keine Aussage, ob ein Mittel verkehrsfähig ist. Die Prüfung vergleicht Bezeichnungen mit Listen und ersetzt keine Sicherheitsbewertung nach Artikel 10.
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    Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt; die Fundstellen stehen auf jeder Stoffseite.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175, gilt seit 30.07.2026
Anhang III: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, konsolidierte Fassung vom 01.05.2026, einschließlich (EU) 2023/1545 und Berichtigung 2025
Beide Datenbestände sind maschinell übernommen und tragen den Vermerk UNVERIFIED — sie wurden noch nicht Zeile für Zeile gegengelesen.
Diese Seiten gibt es nur auf Deutsch. Keine Rechtsberatung.