INCI-Wissen · Einzelstoff der klassischen Kennzeichnungsgruppe
LIMONENE
Eine gemeinsame Bezeichnung aus dem EU-Glossar der Bestandteile — und zugleich einer der Duftstoffe, die nach Anhang III der Kosmetikverordnung einzeln gekennzeichnet werden müssen, sobald eine Schwelle überschritten ist.
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175
Die amtliche Bezeichnung
Das Glossar der gemeinsamen Bezeichnungen von Bestandteilen ist die Liste der Namen, die nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 im Bestandteilverzeichnis auf der Verpackung zu verwenden sind.
Es enthält nichts weiter als diese Namen: die Tabelle im Anhang hat zwei Spalten, eine laufende Nummer und die Bezeichnung. Keine CAS-Nummer, keine chemische Bezeichnung, keine Funktion. Alles Weitere auf dieser Seite stammt deshalb aus Anhang III, und das steht jeweils darunter.
| Bezeichnung |
LIMONENE
unverändert gegenüber dem aufgehobenen Beschluss (EU) 2022/677. |
|---|---|
| Gilt seit | 30.07.2026 — vom 30.07.2025 bis 29.07.2026 konnten die Bezeichnungen freiwillig verwendet werden |
| Ersetzt | Durchführungsbeschluss (EU) 2022/677, aufgehoben zum 30.07.2026 |
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III · Eintrag 88
Was der Rechtsstand vorschreibt
| Eintrag | 88 |
|---|---|
| Chemische Bezeichnung | 1-Methyl-4-prop-1-en-2-yl-cyclohexen; dl-Limonen (racemisch); Dipenten |
| Bezeichnung im Glossar | Limonene |
| CAS-Nummer | 138-86-3 · 7705-14-8 |
| EG-Nummer | 205-341-0 · 231-732-0 |
| Unter derselben Bezeichnung erfasst |
(R)-p-mentha-1,8-dien; (d-Limonen)
CAS 5989-27-5 · EG 227-813-5
(S)-p-mentha-1,8-dien; (l-Limonen)
CAS 5989-54-8 · EG 227-815-6 |
Wortlaut, Spalte „Sonstige“ — Fußnotenzeichen des Amtsblatts entfernt
Die Stoffe in einer Konzentration von mehr als:
— 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben,
— 0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln, sind in der Liste der Bestandteile gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g angegeben. Der Peroxidgehalt beträgt für jeden Stoff weniger als 20 mmol/L.
Die beiden Schwellen
| Leave-on | 0,001 % — Mittel, die auf der Haut oder in den Haaren verbleiben. |
|---|---|
| Rinse-off | 0,01 % — Mittel, die ausgespült beziehungsweise abgespült werden. Seife gehört dazu. |
Wird eine der beiden Schwellen überschritten, ist die Bezeichnung im Bestandteilverzeichnis gesondert aufzuführen — es genügt dann nicht mehr, den Duft als PARFUM zusammenzufassen.
Übergangsfrist zu diesem Eintrag
Fußnote zum Eintrag
Kosmetische Mittel, die diesen Stoff enthalten und bei denen die Einschränkung/en nicht eingehalten wird/werden, dürfen bis zum 31. Juli 2026 in der Union in Verkehr gebracht werden und bis zum 31. Juli 2028 auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden.
Stand 16.10.2026: 31.07.2026 — abgelaufen; 31.07.2028 — läuft noch.
Prüfung im Produktformular
Was InciPass mit dieser Zeile tut
Steht die Bezeichnung als Zutat in einem Produkt, laufen zwei getrennte Prüfungen. Beide sind Textvergleiche gegen die oben genannten Fassungen — keine KI, keine Schätzung. Das hier sind die Ausgaben, unverändert:
Name im aktuellen EU-Glossar gefunden. Offizielle Schreibweise: „LIMONENE“.
ANHANG III · MATCHBestandteil in Anhang III gelistet (Eintrag 88). Bei Überschreitung der Schwelle (Leave-on 0,001 % / Rinse-off 0,01 %) ist die separate Kennzeichnung verpflichtend — fordern Sie die Konzentration vom Lieferanten an.
Der Treffer läuft über die CAS-Nummer und erfasst damit auch die Teilstoffe, die unter derselben Bezeichnung geführt werden. Die CAS-Nummer ist der stärkere Bezeichner und wird zuerst geprüft.
Grenzen
Was auf dieser Seite nicht steht
- —Keine Aussage darüber, ob dieser Stoff gut, schlecht, sicher oder bedenklich ist.Anhang III regelt eine Kennzeichnung ab einer Schwelle. Aus einem Eintrag folgt keine Bewertung des Stoffes.
- —Keine Angabe zur Wirkung oder Funktion im Produkt.Das Glossar nennt Bezeichnungen, keine Funktionen. Wo eine Funktion steht, hat sie ein Hersteller eingetragen — nicht wir.
- —Keine Konzentration.Wie viel davon in einem Erzeugnis steckt, weiß der Lieferant. Ohne diese Zahl lässt sich nicht sagen, ob eine Schwelle überschritten ist — die Prüfung sagt deshalb, dass Sie sie anfordern müssen.
- —Keine Aussage, ob ein Mittel verkehrsfähig ist.Die Prüfung vergleicht Bezeichnungen mit Listen. Sie beurteilt kein Erzeugnis und ersetzt keine Sicherheitsbewertung nach Artikel 10.
- —Keine Rechtsberatung.Maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt; die Fundstellen dazu stehen oben.
Offen
Was wir an diesem Eintrag selbst als unsicher führen
Unsere Datei führt Eintrag 88 mit dem Vermerk unsure = true, Begründung „multi-value CAS (essential oil / mixture)“. Der Vermerk stammt aus der maschinellen Übernahme aus dem Amtsblatt und betrifft die Zuordnung innerhalb der Zelle, nicht den Treffer selbst.
Beide Datenbestände — Glossar und Anhang III — tragen die Kennzeichnung UNVERIFIED — human review required before use. Sie sind aus den amtlichen Fassungen maschinell übernommen und noch nicht Zeile für Zeile gegengelesen.
Weiter
Nachbarn im Anhang
Nachbarschaft heißt hier: benachbarte Einträge derselben Gruppe in Anhang III. Das ist eine Aussage über die Rechtsquelle, keine über Chemie.