Anhang V · Eintrag 16

Thimerosal

Thiomersal

CAS 54-64-8
EG 200-210-4

Höchstkonzentration in der gebrauchsfertigen Zubereitung

HöchstkonzentrationArt des Mittels, Körperteile Sonstige Bedingungen
0,007 % (Hg) Bei Mischung mit anderen nach dieser Verordnung zugelassenen Quecksilberverbindungen darf die maximale Quecksilberkonzentration 0,007 % nicht überschreiten Augenmittel —

Wortlaut auf dem Etikett

Für diesen Stoff schreibt Anhang V einen Warnhinweis vor. Er gehört wörtlich auf die Verpackung, zusätzlich zum Bestandteilverzeichnis:

„Enthält Thiomersal“

Der Name auf dem Etikett

Artikel 19 Absatz 6 verlangt die gemeinsame Bezeichnung aus dem Glossar nach Artikel 33. Für diesen Eintrag ist das ein Name:

THIMEROSAL

Die deutsche Fassung des Anhangs schreibt daneben Thiomersal. Das ist der deutsche Wortlaut des Amtsblatts — nicht der Name fürs Etikett: das Glossar nach Artikel 33 ist einsprachig englisch.

Was diese Seite nicht sagt

Eine eingehaltene Höchstkonzentration ist eine notwendige, keine hinreichende Bedingung. Aus ihr folgt weder, dass ein Erzeugnis verkehrsfähig ist, noch ein Urteil über seine Sicherheit. Die Sicherheitsbewertung nach Artikel 10 macht ein Sachverständiger; sie umfasst Toxikologie, mikrobiologische Belastbarkeit, Stabilität und das Zusammenspiel mit dem Packmittel — nichts davon steht in einer Tabelle.

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    Keine Aussage darüber, ob dieser Stoff für Ihre Rezeptur geeignet ist. Ob eine Konservierung wirkt, entscheidet der pH-Wert, die Wasseraktivität und der Belastungstest — nicht die Zulässigkeit.
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    Keine Aussage über andere Anhänge. Anhang V ist die Positivliste für Konservierungsstoffe. Verbote stehen in Anhang II, Beschränkungen in Anhang III. Beide liegen hier nicht vor.
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    Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt; die Fundstelle steht unten.
Anhang V: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, konsolidierte Fassung vom 01.05.2026 (02009R1223-20260501), Eintrag 16
Gegengelesen gegen die englische Sprachfassung derselben konsolidierten Fassung: CAS und EG müssen zeichengleich sein, sonst steht der Eintrag hier nicht.
Glossar: Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1175, gilt seit 30.07.2026
Der Bestand ist maschinell übernommen und trägt den Vermerk UNVERIFIED — er wurde noch nicht Zeile für Zeile gegengelesen.
Datenstand 1fd553652fd2 · Diese Seiten gibt es nur auf Deutsch. Keine Rechtsberatung.